Der Besuch einer Berufsschule ist in Deutschland ein Teil der Berufsausbildung in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Voraussetzung für den Besuch dieser Schulen ist ein abgeschlossener Haupt- oder Realschulabschluss und ein Ausbildungsplatz bei einem Arbeitgeber. Neben der eigentlichen Ausbildung im Betrieb muss der Auszubildende zum Erlangen theoretischen Wissens auch die Schule besuchen. Der Schulbesuch ist entweder ein zusammenhängender Block von mehreren Wochen alle paar Monate, kann aber auch 1-2 Tage pro Woche stattfinden. Wie das Verhältnis zwischen Ausbildung und Schulbesuch aufgeteilt ist hängt vom Beruf, dem Ausbildungsjahr und der Zahl der Auszubildenden ab. Ist die Zahl der Auszubildenden eher gering, so wird die schulische Ausbildung einer ganzen Region zu Bundes- oder Landesfachklassen zusammengelegt.
Prüfungen und Klassenarbeiten
Zu den in Berufsschulen zu unterrichtenden Fächern gehören generell Mathematik und Deutsch, ferner andere allgemeine Fächer. Zusätzlich kommen in Berufsschulen noch berufsspezifische Fächer hinzu die ein umfassendes berufsbegleitendes Wissen vermitteln sollen.
Die Auszubildenden müssen während ihrer Schulzeit verschiedene Prüfungen ablegen, dazu gehören normale Klassenarbeiten, aber auch die Zwischenprüfungen und die Abschlussprüfungen. Die Leistungen des Auszubildenden werden jedes Schuljahr, aber auch bei der Zwischen- und der Abschlussprüfung mit Zeugnissen belegt. Das Abschlusszeugnis beinhaltet neben den schulischen Leistungen auch die der praktischen Prüfungen, die am Ende der Ausbildung gefordert wird. Je nach Beruf wird es als Gesellenbrief (handwerkliche Berufe), als (IHK-) Prüfungszeugniss (kaufmännische Ausbildungszweige) oder als Facharbeiterbrief (Industrieberufe) bezeichnet.
Berufsschule und Ausbildungsbetrieb
Die Aufwandsentschädigung, die ein Auszubildender als Ersatz eines Gehaltes jeden Monat vom Ausbildungsbetrieb erhält, fasst den Besuch einer Berufsschule mit ein und wird durch ihren Besuch nicht vermindert. Berufsschulen sind nicht mit Berufsakademien zu verwechseln. Hier ist neben der betrieblichen Ausbildung der Besuch einer Universität oder einer andern gleichberechtigten Hochschule vorgesehen.

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